الخميس، 12 سبتمبر 2019

EZB

Die Europäische Zentralbank (EZB; englisch European Central Bank, ECB; französisch Banque centrale européenne, BCE) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Organ der Europäischen Union. Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Die Arbeit und die Aufgaben der EZB wurden erstmals im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs (Art. 13 EU-Vertrag). Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art. 282 ff. AEU-Vertrag; ihre Satzung ist dem Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt. Im November 2014 wurde die EZB zusätzlich mit der Aufsicht systemrelevanter Banken im Euro-Raum unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) betraut. Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Von 1998 bis 2014 war der Frankfurter Eurotower Sitz der Europäischen Zentralbank. Im November 2014 wurde der Sitz in den Neubau der Europäischen Zentralbank verlegt. Dieser wurde am 18. März 2015 unter Protesten, die von schweren Ausschreitungen begleitet waren, nach vier Jahren Bauzeit im Frankfurter Stadtteil Ostend eröffnet
Hintergrund
Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Aufgaben. Im Rahmen der europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten zur Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euros. Bei der Schaffung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank. Da nicht alle Staaten der EU an der Währungsunion teilnehmen, gibt es neben dem ESZB auch noch das Eurosystem, an dem neben der EZB nur die NZBen der Staaten der Eurozone, in denen der Euro wirklich eingeführt wurde, beteiligt sind. Der Großteil der Aufgaben des ESZB wird von der EZB erfüllt. Ihr Hauptziel ist dabei die Preisniveaustabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union.

Aufgaben und Ziele
Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck, eine Rezession zu vermeiden. Die konjunkturelle Entwicklung wird an der Auslastung der Kapazitäten einer Volkswirtschaft gemessen. Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele, indem sie den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken (Leitzins verändern), also Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Somit kann eine Zentralbank sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken.

Die Ziele und Aufgaben des ESZB und dessen Hauptorgans, der EZB, wurden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), die dem AEU-Vertrag als Protokoll Nr. 4 beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone; spezifiziert ist diese als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter, aber nahe zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität möglich ist.

Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Art. 127 Abs. 2 AEU-Vertrag:

Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (siehe „geldpolitische Instrumente“),
Durchführung von Devisengeschäften,
Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfolio Management),
Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs.
Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:

Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes – die Ausgabe selbst erfolgt durch die nationalen Zentralbanken,
Aufsicht über Kreditinstitute und Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte,
Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen,
Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten,
Erstellung einer Zentralbankbilanz.
Organe
Die ausführenden Organe sind die nationalen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten. Diese unterliegen den Regelungen des ESZB. Wichtig dabei ist, dass sie unabhängig gegenüber Weisungen nationaler Regierungen sind und nur der EZB unterstehen. Die EZB verfügt mit dem Rat und dem Erweiterten Rat über zwei Beschlussorgane und mit dem Direktorium über ein ausführendes Organ.

EZB-Präsidenten
Der Präsident der Europäischen Zentralbank ist Vorsitzender des EZB-Direktoriums und vertritt die EZB nach außen. Er wird vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von acht Jahren ohne Wiederwahlmöglichkeit gewählt.
Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und kümmert sich außerdem um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Das Direktorium selbst legt die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Mitglieder fest. Die bekannteste Funktion ist dabei die Zuständigkeit für die volkswirtschaftliche Analyse, deren Inhaber in der Regel als Chefvolkswirt bezeichnet wird.

Präsident ist seit dem 1. November 2011 Mario Draghi. Er löste den Franzosen Jean-Claude Trichet ab. Vizepräsident ist der Spanier Luis de Guindos. Die weiteren Direktoren sind derzeit Benoît Cœuré, Sabine Lautenschläger, Yves Mersch und Peter Praet (Chefvolkswirt).

Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds beträgt acht Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die Länge der ersten Amtszeiten war gestaffelt, um zu vermeiden, dass alle Mitglieder gleichzeitig ausscheiden.

Neue Mitglieder werden von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen. Nach nicht bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Plenum des Parlaments werden sie auf Empfehlung des Rates der EU vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt (Art. 283 Abs. 2 Unterabs. 2 AEU-Vertrag). Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt in der Regel, bevor die Amtszeit des Vorgängers abläuft, so dass ein nahtloser Übergang erfolgen kann. Zu einer längeren Vakanz kam es 2012, als sich die Finanzminister der Eurozone erst im Juli auf einen Nachfolger für den am 31. Mai ausgeschiedenen José Manuel González-Páramo einigen konnten[2] und der ausgewählte Kandidat Yves Mersch anschließend zunächst vom Europäischen Parlament blockiert wurde, das sich für die Berufung einer Frau auf den Posten einsetzte. Im November 2012 entschloss sich der Europäische Rat, Mersch entgegen dem unverbindlichen Votum des Parlamentes zum 15. Dezember 2012 in das Direktorium zu berufen.[3]

Wegen der Begrenzung auf sechs Mitglieder können nicht alle EU-Staaten gleichzeitig im Direktorium vertreten sein. Eine rechtliche Regelung, wie die Sitze auf die Staaten verteilt werden, besteht nicht. Die großen Euroländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien erheben Anspruch auf je einen der sechs Sitze im Direktorium, die restlichen beiden Sitze werden von kleineren Ländern im Wechsel belegt. Dieses Prinzip wurde 2012 nach dem Ausscheiden des damaligen spanischen Vertreters José Manuel González-Páramo durchbrochen, als nicht erneut ein Spanier, sondern mit Yves Mersch ein Luxemburger in das Direktorium berufen wurde.

EZB-Rat
Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der (per Juni 2018: 19) am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, der Rat kann aber die Veröffentlichung beschließen. Er tagt in der Regel alle 14 Tage.
Seit Januar 2015 finden Abstimmung innerhalb des Rates nach dem sogenannten Rotationsprinzip statt. Hierbei werden die Mitgliedsländer zu 5/6 nach ihrem Bruttoinlandsprodukt und zu 1/6 nach ihrem Anteil an der gesamten aggregierten Bilanz der monetären Finanzinstitute (Monetary Financial Institution, MFI) klassifiziert. Die fünf größten dieser Länder (Stand Januar 2019: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande) bilden die Gruppe 1 und erhalten vier feste Stimmrechte im EZB-Rat, die monatlich zwischen ihnen rotieren. Die verbleibenden elf Stimmrechte wechseln monatlich zwischen den restlichen Ländern (derzeit 14), welche die Gruppe 2 bilden.[6]

Erreicht die Anzahl der Mitgliedsländer der Eurozone 22, so wird die zweite Gruppe weiter unterteilt: In der den größten fünf Ländern folgenden Hälfte aller Mitgliedsländer rotieren dann acht Stimmrechte (neue zweite Gruppe), zwischen den restlichen, kleinsten Länder (neue dritte Gruppe) rotieren drei Stimmrechte. Auch nach Einführung des Rotationsprinzips bleiben die Vertreter aller Mitgliedsländer berechtigt, an den Sitzungen des EZB-Rats teilzunehmen; die stimmberechtigten Mitglieder werden auch weiterhin jeweils eine Stimme haben.[7]

Die Mitglieder des EZB-Direktoriums sind dauerhaft stimmberechtigt.

Bei Entscheidungen über das Kapital und Einnahmen der EZB entscheidet der Rat heute wie auch nach Einführung des Rotationsprinzips mit gewichteten Stimmen. Die Gewichtung richtet sich nach dem Anteil am gezeichneten Kapital; die Mitglieder des Direktoriums haben keine Stimme. Für die qualifizierte Mehrheit sind zwei Drittel des Kapitals und die Mehrheit der NZBen notwendig.

Erweiterter Rat der EZB
Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller (2018: 28) EU-Mitgliedstaaten (Art. 44–46 der Satzung des ESZB und der EZB). Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen. An den Tagungen können ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen.

Der Erweiterte Rat besteht nur so lange, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.[8]

Personal
Die EZB beschäftigt, neben Leiharbeitern und externen Beratern, Personal auf unbefristeter und auf befristeter Basis. Vor 2004 eingestellte Mitarbeiter erhielten von Beginn an unbefristete Verträge; 2004 wurde die Personalpolitik dahingehend geändert, dass neue Mitarbeiter nur mit befristeten Verträgen eingestellt werden, und zwar teils mit der Möglichkeit einer Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag.[9][10]

Geldpolitik
Geldpolitische Ziele
Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein, um das ihr im EG-Vertrag vorgegebene Ziel der Preisniveaustabilität zu erreichen. Dieses definiert sie selbst als ein Wachstum des harmonisierten Verbraucherpreisindexes HVPI im Euro-Raum, das unter, aber nahe bei zwei Prozent pro Jahr liegen sollte. Das heißt, dass die Inflation unter 2 % gehalten werden soll. Die EZB versucht die Inflationsrate pro Jahr nahe, aber unter 2 % zu halten.[11] Die geldpolitische Strategie wurde im Oktober 1998 vom EZB-Rat festgelegt. Untergeordnetes Ziel ist Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU.[12]

Die Zwei-Säulen-Strategie
Um das Inflationsziel zu erreichen, verfolgt sie ein so genanntes Zwei-Säulen-Konzept.

Als Erste Säule (wirtschaftliche Analyse) beobachtet sie die Inflationsentwicklung selbst und Größen, die Einfluss auf die Inflation haben, wie zum Beispiel:

Löhne und Gehälter
Wechselkursentwicklung
langfristige Zinssätze
Messgrößen für Wirtschaftstätigkeit
fiskalpolitische Indikatoren
Preis- und Kostenindizes
Unternehmens- und Verbraucherumfragen
Als Zweite Säule (monetäre Analyse) veröffentlicht sie einen Referenzwert (M3 unter Annahme eines Zuwachses des realen Inlandsprodukts von 2 % bis 2,5 % und Abnahme der Geldumlaufgeschwindigkeit um 0,5 % bis 1 %) für die wünschenswerte M3-Geldmengenentwicklung, der aber keine Zielgröße, sondern Informationen über Abweichungen darstellt. Ziel ist es, mittelfristig Gefahren für die Preisniveaustabilität zu erkennen. Kritik: Die Annahme der rückläufigen Geldumlaufgeschwindigkeit ist nicht vollends gesichert.

Vorteil dieser Strategie ist es, dass die EZB flexibel auf die Marktanforderungen reagieren kann. In einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann sie beispielsweise die Zinsen senken und mehr Geld an die Geschäftsbanken vergeben, also eine expansive Geldpolitik betreiben, da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind. Dann können Banken sich leichter refinanzieren, deshalb werden mehr Kredite vergeben und die Zinsen gesenkt, was Investitionen und Konsum stimuliert. In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr, dass es zu einer stärkeren Inflation kommt. Dann betreibt die EZB eine kontraktive (restriktive) Geldpolitik, das heißt, sie vergibt weniger Geld und erhöht ihre Zinsen, erschwert damit die Kreditvergabe, verteuert Investitionen. Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt: Ist in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch, so dürfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken.

Kritik an der Geldpolitik der EZB
Die EZB wurde und wird für ihre Geldpolitik kritisiert. Angeführt werden in diesem Zusammenhang etwa folgende Aspekte:

Kritik am Ankauf von Staatsanleihen, unter anderen auch griechische, italienische, spanische und portugiesische, am Sekundärmarkt (also nicht Kauf von den Staaten unmittelbar, sondern von Banken) durch die EZB 2010 und 2011. Nach Art. 123 AEUV ist „der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von [Regierungen der Mitgliedstaaten] durch die Europäische Zentralbank“ verboten. Umstritten ist, ob der Aufkauf dieser Anleihen am Sekundärmarkt nicht als nicht „unmittelbar“, sondern als mittelbar gedeutet werden kann.[13][14]
Jedenfalls können Geschäftsbanken und Versicherungen ihre Anleihen an die EZB verkaufen, wodurch das Risiko einer Staatsinsolvenz zu einem erheblichen Teil an die EZB und ihre Nationalbanken übergeht.[15] Aufgrund der Zuspitzung der Eurokrise rechnen einige Beobachter damit, dass Käufe von Staatsanleihen durch die EZB als einzig noch verfügbare unmittelbare Option zur Krisenbekämpfung im Volumen zunehmen werden.[16] Diese Ansichten führten zum Rücktritt (angekündigt am 9. September 2011) des Chefvolkswirtes der EZB Jürgen Stark, der den Ankauf in Zeit und Volumen begrenzt sieht, da die Bilanz der EZB nicht unbegrenzt ausgeweitet werden kann.[17] Eine Meldung der Welt am Sonntag vom 7. Januar 2012 wurde in den meisten Zeitungen wiedergegeben:

„[…] faktisch hat die Zentralbank den Krisenstaaten nach Recherchen der ,Welt am Sonntag‘ viel mehr Geld zugeleitet – und zwar über die Finanzierung der dortigen Banken. Die haben sich rund 209 Milliarden Euro mittels Anleihen geliehen, die mit nichts anderem besichert sind als einer Garantie ihrer wackeligen Heimatländer. Davon könnten Papiere im Gegenwert von mehr als 100 Milliarden Euro bei der EZB liegen.“[18]

Kritik am TARGET2-System: Hans-Werner Sinn kritisiert, dass das TARGET2-System für die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Eurokrise zur dauerhaften Finanzierungsquelle anderer Euro-Notenbanken geworden sei.[19][20][21][22][23][24]
Die „Forderungen innerhalb des Euro-Systems (netto)“ sind bis Ende 2010 auf 338 Milliarden Euro gestiegen. Die Bundesbankforderungen im Rahmen von Target2 an die EZB beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf 326 Milliarden Euro.[25] Im Dezember 2011 stiegen sie auf 495 Milliarden Euro.[26] 2006, also vor Ausbruch der Finanzkrise, lagen die Forderungen insgesamt bei nur 18 Milliarden Euro.[27] Aus Sicht der Deutschen Bundesbank entstehen daraus keine erhöhten Risiken.[28]

Kritik an der zweiten Säule: Die EZB wird zum einen dafür kritisiert, dass sie den selbstgesteckten Geldmengen-Referenzwert zu oft nicht erreicht (so lag das Wachstum der Geldmenge M3 in den letzten Jahren meist weit über den anvisierten 4,5 %). Zum anderen richtet sich die Kritik gegen die monetäre Säule als solche; von verschiedenen Ökonomen wird die generelle Aussagekraft der Geldmenge M3 angezweifelt.
Kritik am Inflationsziel: Einige Stimmen kritisieren das Inflationsziel von zwei Prozent als zu niedrig. Sie berufen sich dabei auf die tendenziell höheren Inflationsraten in den USA (verbunden mit einem höheren Wirtschaftswachstum). Einige fordern ein höheres Inflationsziel (bis zu 3,5 %). Sie hoffen bzw. glauben, dass eine expansivere Geldpolitik dem wachstumsschwachen Euroraum zu einem Aufschwung verhelfen könnte.
Kritik an der Aktivität der EZB: In den ersten Jahren ihres Bestehens wurde die EZB häufig für ihre unzureichende Kommunikationspolitik kritisiert: sie lasse die Marktteilnehmer zu oft im Unklaren über ihren zukünftigen Kurs und sorge dadurch für Unsicherheit. Allerdings werden viele Zentralbanken (u. a. auch die US-Fed) für ähnliche Verhaltensweisen kritisiert. Außerdem hat sich die Transparenz der EZB-Entscheidungen in den letzten Jahren deutlich erhöht (u. a. wohl aufgrund der größeren Erfahrungswerte). Daneben kritisieren manche Beobachter die EZB auch für eine zu restriktive Geldpolitik. So hat die EZB ihren Leitzins, den Hauptrefinanzierungssatz, zwischen Mitte 2003 und Ende 2005 nicht geändert und hat damit eine weit weniger expansive Geldpolitik betrieben als die Fed (die ihre Leitzinsen in jedem der Jahre mehrfach geändert hat). Von anderer Seite wurde die EZB gerade für ihre verlässliche bzw. berechenbare und wenig sprunghafte Geldpolitik gelobt.
Kritik, die Geldwertstabilität zu vernachlässigen.[29]
Mit dem im Juni 2016 aufgelegten Programm zum Ankauf von Unternehmensanleihen (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP) reduziere die EZB die ohnehin schon geringe Liquidität auf dem Markt für Unternehmensanleihen weiter und benachteilige zudem kleine und mittlere Unternehmen ohne Direktzugang zum Kapitalmarkt

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زياد علي محمد